Gesellschaftskritik

Panoramafreiheit: Ein Knöllchen fürs Urlaubsfoto?

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Die Panoramafreiheit ist in Gefahr -zukünftig könnte es für harmlose Urlaubsbilder eine Abmahnung oder gar Geldbusse geben, wenn darauf eine Sehenswürdigkeit, ein Gebäude oder Bauwerk zu sehen ist. Über den Wahnsinn europäischer Politik -und wie man sich dagegen wehren kann.

Wir alle wissen (oder ahnen) inzwischen, das nichts Gutes aus Brüssel kommt. Nun ist das Fass wieder einmal voll. Wir alle fragen uns, ob der eine oder andere Politiker wohl auf Drogen ist (und falls ja, auf welchen). Nur so können wir uns erklären, was diese Menschen zu oft nicht mehr rational nachvollziehbaren Gesetzesentwürfen drängt.

Ein Schnappschuss vom Eiffelturm, Fotos vorm Münchner Stadion oder das Selfie vor Schloss Neuschwanstein -solche Bilder auf Twitter oder Facebook mit anderen zu teilen, könnte bald strafbar sein, wenn es nach dem Willen einiger EU-Abgeordneter geht. Bisher gilt in den meisten europäischen Ländern, bis auf einige wenige Ausnahmen, die sogenannte Panoramafreiheit. Diese schränkt das Urheberrecht an Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken insoweit ein, das man sie fotografieren darf, sofern man sie von öffentlich zugänglichen Verkehrswegen aus sehen kann. Das macht Sinn -denn wer möchte schon den Architekten eines Bauwerks erst um Erlaubnis bitten müssen, wenn er ein Selfie von sich knipst, auf dem in Hintergrund ein bestimmtes Gebäude zu sehen ist.

Anfangs war eigentlich alles gut gemeint

Die Panoramafreiheit erlaubt es also, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden. In einigen Ländern benötigt man für solche Veröffentlichungen eine Lizenz der Architektin oder des Bildhauers, in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der EU herrscht dagegen die Panoramafreiheit, die es jedem Menschen erlaubt, Fotos, Dokumentarfilme oder andere Werke frei zu verbreiten, die den öffentlichen Raum abbilden.

Genau dieses Recht steht nun auf der Kippe. Wie kommt das? Wer ist der Schuldige? Merken Sie sich einen Namen: Jean-Marie Cavada.

Anfangs war eigentlich alles gut gemeint. Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei, wollte die Panoramafreiheit auch in andere EU-Länder bringen. Doch der Schuss ging nach hinter los. Im Entwurf ihres Berichts wies sie darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Lizenz für solche Alltäglichkeiten wie das Teilen von Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken nicht mehr zeitgemäß ist und die Panoramafreiheit deshalb in der gesamten EU gelten soll.

„Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben diese Forderung leider in ihr Gegenteil verkehrt“, schreibt sie auf ihrer Website, „indem sie den restriktivsten aller Änderungsanträge zur Panoramafreiheit angenommen haben. Dieser Änderungsantrag stammt aus der Feder eines Mitglieds der Fraktion der Liberalen im Europaparlament, Jean-Marie Cavada“.

Freiheit für unsere Bilder

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Panoramafreiheit in Europa

Diese Karte zeigt, in welchen Ländern bisher die Panoramafreiheit gilt. In den grün unterlegten Mitgliedstaaten gilt Panoramafreiheit (hellgrün: nur für Gebäude), gelb unterlegte Länder erlauben die Veröffentlichung von Abbildungen öffentlicher Werke nur zu nichtkommerziellen Zwecken und in rot unterlegten Ländern gibt es überhaupt keine Panoramafreiheit.

Julia Reda’s ursprünglicher Vorschlag war die Einführung der Panoramafreiheit in der gesamten EU. Damit wären alle Länder auf der Karte grün unterlegt. Der Änderungsantrag von Jean-Marie Cavada würde bedeuten, dass alle grün unterlegten Länder gelb oder rot würden. Seinem Vorschlag zufolge müssten alle Panoramafreiheitsgesetze, die bislang auch die kommerzielle Nutzung von Abbildungen öffentlicher Werke erlauben, auf die nichtkommerzielle Nutzung eingeschränkt oder komplett abgeschafft werden.

Auf der nächsten Seite: Wie betrifft mich das persönlich? Und was kann ich konkret tun?

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