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Drohne kaufen – worauf achten?

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Was ist beim Kopterfliegen erlaubt -und was nicht?

Da Drohnen in den letzten Jahren immer beliebter wurden und deshalb natürlich auch immer mehr Vollidioten mehr oder weniger schlimme Vorfälle mit ihrer Drohne ausgelöst haben, sah sich unser allseits beliebter Verkehrsminister gezwungen, hier neue Regelungen zu erlassen. Wer immer nun mit einer Drohne startet, sollte genau darüber bescheid wissen, was es zu beachten gilt – ansonsten handelt man sich evtl. eine Anzeige und ein gehöriges Busgeld ein, vielleicht aber auch „nur“ Stress mit dem Nachbarn.

Für Hobbypiloten gilt das selbe, wie für richtige Piloten: benutze deinen gesunden Menschenverstand! Der sagt: alles, was fliegt, kann auch jederzeit abstürzen. Wer also unerlaubterweise über Menschenmenge oder Autobahnen fliegt, handelt grob fahrlässig.

Als Hobbypilot sollte man immer folgende Regeln beherzigen:

Warte alle Teile deines Kopters regelmässig!

Denke immer einige Minuten voraus!

Störe nicht die Privatsphere deiner Mitmenschen!

Rechne jederzeit mit einem Absturz!

Habe einen Notfallplan („Was mache ich wenn…?“) !

Was ist beim Kopterfliegen erlaubt -und was nicht?

So viel zum gesunden Menschenverstand. Aber was sagt der Gesetzgeber? Hier gelten seit 2017 neue Richtlinien, an die sich Hobbypiloten halten müssen:

Versicherungspflicht
Wer mit einer Drohne im öffentlichen Raum fliegt, muss über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung verfügen, die eventuelle dadurch verursachte Schäden aufkommt.

Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen mit einem Startgewicht über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette versehen sein, auf der Name und der Anschrift des Halters stehen.

Kenntnisnachweis
Für Drohnen mit einem Startgewicht über 2 Kg ist ein Kenntnisnachweis des Halters nötig, der meist für 5 Jahre gilt. Beim Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis nötig.

Erlaubnispflicht
Für den Betrieb von Drohnen über 2 Kg und / oder für einen Flug bei Nacht ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig

Flughöhe und -weite
Eine Flughöhe von 100m sollte nicht überschritten werden. Auch darf die Drohne nur inerhalb des Sichtradius des Piloten (ca. 300m) geflogen werden. Beim FPV-Flug mit Videobrille muss eine weitere Person anwesend sein, die den Kopter direkt im Auge behält.

Flugverbotszohnen
Der Betrieb von Drohnen in und über „sensiblen Zonen“ ist grundsätzlich verboten. Dazu zählen u.a. Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Flughäfen, Karaftwerke, Industrieanlagen, Militärgebiete usw. Von Flughäfen muss ein Mindestabstand von 1.5km eingehalten werden.

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen kannst du unter anderem hier nachlesen. Einen einfachen Überblick über die Gesetzeslage gibt folgende Infografik:

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