Gib Fake Facts keine Chance! Wie sollte man sich momentan verhalten? Wie kann man sich infizieren (und wie nicht)? Woran erkennt man, das man sich mit dem Corona-Virus infiziert hat? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt folgende Informationen rund um das Corona-Virus (SARS-CoV-2) aus:
Coronaviren sind behüllte RNA-Viren, die über ein breites Wirtsspektrum verfügen, zu dem Säugetiere, Vögel und Menschen gehören. Eine bestimmte Gruppe, die β-Coronaviren, können vom Tier auf den Menschen übertragen werden und beim Menschen auch schwerer verlaufende Erkrankungen auslösen.
Coronaviren verursachen gemeinhin Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts und der Atemwege. Manche β-Coronaviren verursachen zoonotische Infektionen, d. h. sie werden von Tieren auf Menschen übertragen und können beim Menschen auch schwer verlaufende Infektionen, meist der Atemwege, wie z. B. MERS und SARS auslösen. Auch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 gehört zu den β-Coronaviren.
Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Die häufigsten klinischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 umfassen nach derzeitigem Stand vor allem Husten und Fieber sowie schnupfenartige Symptome mit Rachenentzündung, einer laufenden Nase, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit. In einigen Fällen wurde auch von Durchfall berichtet. Symptomlose Verläufe insbesondere bei jüngeren Infizierten kommen vor. Mindestens 80 % der Erkrankungen verlaufen mit milden bis moderaten Symptomen. Schwerere Erkrankungen kommen bei etwa 14 % der Patienten vor und verlaufen mit Lungenbeteiligung bis hin zur Pneumonie. In Einzelfällen ist ein akutes Lungenversagen (acute respiratory distress syndrome, ARDS) möglich, wobei es insbesondere bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen zu Todesfällen kommen kann.
Da die Symptome sehr ähnlich sind, ist eine Unterscheidung ohne weitergehende Untersuchungen kaum möglich. Symptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden werden viel wahrscheinlicher von einer Grippe oder einer Erkältungskrankheit verursacht. Um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzuschränken, ist es dennoch sehr wichtig, begründete Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen, zu isolieren und labordiagnostisch abzuklären.
Die Inkubationszeit von COVID-19 beträgt im Mittel 5-6 Tage mit einer Spannweite von 1 bis zu 14 Tagen. Während dieser Zeit fühlt man meist keine oder nur sehr milde Symptome – kann das Virus aber u.U. bereits weiterverbreiten.
Die folgenden Personengruppen habe nach Angaben des RKI ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe der Erkrankung COVID-19:
– Raucher
– ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
– des Herzens (z.B. koronare Herzerkrankung),
– der Lunge (z.B. Asthma, chronische Bronchitis),
– Patienten mit chronischen Lebererkrankungen,
– Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit),
– Patienten mit einer Krebserkrankung.
– Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z.B. Cortison)
Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei engem Kontakt prinzipiell von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wurden mittlerweile auch einzelne Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die offenbar noch keine Symptome gezeigt hatten. Die Infektion erfolgt vor allem als Tröpfcheninfektion. Wie bei anderen Atemwegs-Erregern, ist eine Übertragung durch Schmierinfektion denkbar. Erreger auf den Händen gelangen dabei auf die Schleimhäute von Nase oder Auge und können so zu einer Infektion führen.
Bereits Anfang des Jahres wurden Schutzmasken angesichts der drohenden Coronavirus-Pandemie knapp – auch wenn vor allem der weit verbreitete Mund-Nasen-Schutz oder chirurgische Mundschutz laut Studien nicht ausreichend vor Viren schützt.
Trotzdem kann ein solcher Mundschutz sinnvoll sein: Zum Fremdschutz. Durch ihn kann man andere Menschen zumindest einigermaßen vor den Viren schützen, die man möglicherweise selbst beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt. Normale Atemmasken halten also nicht das Virus fern, wohl aber Speicheltröpfchen, die beim Reden zwangsläufig entstehen und hohe Konzentrationen des Virus enthalten können.
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, gibt es keine Hinweise darauf, dass Hunde oder Katzen ein Infektionsrisiko für den Menschen darstellen oder eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen. Demnach müssen gesunde Personen den Kontakt zu Haustieren nach derzeitigem Stand nicht einschränken.
Experten des European Centre for Disease Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) bestätigen diese Einschätzung. In ihren Stellungnahmen betonen sie, dass es keine Hinweise auf Infektionen von Haus- und Nutztieren mit SARS-CoV-2 gibt. Allerdings fehlen derzeit noch tiefergehende wissenschaftliche Untersuchungen.
Auch bei der Frage, ob Menschen das Coronavirus auf Tiere übertragen können, gibt das FLI Entwarnung: Bisher gebe es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Haustieren durch infizierte Personen. Dennoch sollten sich Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und sich in Quarantäne befinden, den engen Kontakt zu ihren Haustieren vermeiden.
Da sich das Geschehen sehr dynamisch entwickelt, wird die Entwicklung vom FLI weiterhin intensiv beobachtet.
Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung kann nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
Durch die geringe Stabilität in der Umwelt ist es ausgeschlossen, dass Coronaviren in ansonsten mikrobiologisch einwandfreie Grundwässer gelangen. Krankheitserreger und andere im Trinkwasser unerwünschte Mikroorganismen landen aufgrund von Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet und der Bodenfiltration nicht im gut geschützten Grundwasser. Selbst wenn Oberflächenwasser aus Seen oder Talsperren oder mikrobiologisch belastetes Quell- und Grundwasser, das möglicherweise auch Viren enthalten kann, zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, werden Viren und andere Krankheitserreger durch die nach Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Aufbereitung und Desinfektion effektiv und effizient eliminiert. Die Trinkwasser-Desinfektionsverfahren mit Chlor, Chlordioxid, Ozon oder UV-Bestrahlung sind auch wirksam gegen Coronaviren.
Ein Eintrag von Coronaviren über das Wasserwerkspersonal in das Wasserverteilungssystem ist bei Einhaltung der üblichen Hygienevorkehrungen unwahrscheinlich und wird nicht als Verbreitungsrisiko angesehen.
Für Wasserversorgungsunternehmen ist wichtig, dass durch organisatorische und hygienische Vorkehrungen der operative Betrieb der Wasserversorgungsanlagen auch bei Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen gewährleistet bleibt.
Beim Trinken soll wie immer der Wasserauslass, besonders an öffentlich zugänglichen Entnahmestellen, nicht mit Mund und Händen berührt und vor dem Trinken kurz gespült werden.
Aufgrund der bisher bekannten Übertragungswege und da das Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht lang haltbar und auch nicht sehr leicht übertragbar ist, ist nach derzeitiger fachlicher Einschätzung ein Infektionsrisiko über Warensendungen aus China unwahrscheinlich.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem Schluss, dass eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich ist. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege. Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sollten grundsätzlich eingehalten werden, auch im Hinblick auf andere möglicherweise enthaltene Krankheitserreger. Das Virus ist hitzeempfindlich. Ein etwaiges Risiko kann durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich verringert werden.
Bisher gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keine Belege für eine Übertragung von SARS-CoV-2 zwischen Mensch und Haustier. Beim Umgang mit Haustieren gelten ganz grundsätzliche Hygieneempfehlungen, um unabhängig von SARS-CoV-2 das Risiko einer Erregerübertragung zwischen Mensch und Haustier zu minimieren.
Das vorbeugende Tragen eines Mund-Nasenschutzes schützt den Träger nicht vor einer Infektion. Die Viruspartikel sind so klein, dass diese das Material problemlos durchdringen können.
Nur wenn eine infizierte Person einen Mund-Nasenschutz trägt, ist dies sinnvoll, denn so kann zumindest beim Niesen und Husten primär eine gewisse Menge an Viren zurückgehalten werden und der Radius des entstehenden Sprühnebels mit virushaltigen Tröpfchen wird so deutlich verkleinert.
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. Grippe schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2:
– Abstand halten.
– Direkten Körperkontakt mit Erkrankten (Umarmung, Küsschen, ggf. Händeschütteln) vermeiden.
– Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden.
– Häufiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
Zur Desinfektion können alle Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ verwendet werden.
Begründete Verdachtsfälle sind:
1. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere
UND Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
2. Personen mit klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie
UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhaus
Eine routinemäßige SARS-CoV-2-Diagnostik ist unnötig und daher nicht sinnvoll. Eine Testung auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei begründeten Verdachtsfällen notwendig, die eine entsprechende respiratorische Symptomatik entwickeln.
Patienten, die die oben genannten Kriterien für einen begründeten Verdachtsfall nicht erfüllen (auch besorgte Reiserückkehrer) werden gemäß der in der Praxis üblichen Standards untersucht und behandelt. Eine Testung auf das neue Coronavirus wird vom RKI im Rahmen der differentialdiagnostischen Abklärung empfohlen, wenn ein klinischer Verdacht besteht aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind und eine Diagnose für eine andere Erkrankung fehlt, die das Krankheitsbild ausreichend erklärt.
Mit einer seit 01.02.2020 geltenden Verordnung (CorViMV) werden Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 meldepflichtig nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG. Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Ebenso ist zu melden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
Der direkt oder indirekte Nachweis von SARS-CoV-2 ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG meldepflichtig.
Eine Desinfektion von Flächen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Oberflächen, die angefasst werden, werden ständig rekontaminiert, so dass eine Desinfektion, die nur eine begrenzte Zeit wirkt, keinen wirksamen Schutz vor Infektionen darstellt. Rückstände von Flächendesinfektionsmittel können außerdem die Haut irritieren, weshalb man sie nur sehr gezielt im medizinischen Bereich einsetzt, wo der Nutzen überwiegt. Eine Übertragung von Infektionserregern durch Flächen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind mit einer konsequenten Umsetzung von einfachen Basishygienemaßnahmen wie z. B. die Vermeidung des Handkontakts mit Mund, Augen oder Nase und das häufige Händewaschen zu verhindern.
Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 ist die Tröpfcheninfektion, d.h. über direkten Mensch-zu-Mensch-Kontakt. Eine Übertragung durch kontaminierte Flächen ist zwar prinzipiell nicht ausgeschlossen, ist nach derzeitigem Wissensstand jedoch noch nicht nachgewiesen worden. Darüber hinaus sind Coronaviren aufgrund ihrer Struktur nicht sehr stabil in der Umwelt.