Was geht mich das an?
Oberflächlich gesehen scheint die Einschränkung der Panoramafreiheit nur ein Problem für Berufsfotografen und Unternehmen zu sein, die mit dem Verkauf von Bildern öffentlicher Gebäude Geld verdienen wollen. Aber das ist es nicht:
Wer ein Urlaubsfoto auf sein Facebookprofil lädt, verdient damit kein Geld. Aber er stimmt damit den Nutzungsbedingungen von Facebook zu, in denen steht, dass man Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung seiner Bilder einräumt (Abschnitt 9.1 der Facebook-Nutzungsbedingungen) und dass man alle nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1).
Im Alltag bedeutet das dann, das man für jedes seiner Urlaubsfotos prüfen müsste, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist (das heißt, ob der Architekt oder die Künstlerin vor mehr als 70 Jahren gestorben ist) und wer heutzutage die Rechte an diesem Werk besitzt. Dann müsste man mit dem Rechteinhaber oder der verantwortlichen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag abschließen, der die kommerzielle Nutzung des Bilds durch Facebook ausdrücklich erlaubt, bevor man es bei Facebook hochladen darf.Das gleiche gilt für andere soziale Netzwerke oder kommerzielle Fotoplattformen, die ihre Nutzungsbedingungen für gewöhnlich so gestalten, dass sie vor Haftung geschützt sind. Auch wenn man seine Bilder nicht bei Twitter und Facebook, sondern nur auf seiner privaten Website präsentiert, kann das bereits als gewerblich gelten, wenn auf der Website Werbebanner geschaltet sind.
Eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzungen würde also Millionen von Europäerinnen und Europäerin in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen, wenn sie ihre völlig harmlosen, alltäglichen Gewohnheiten im Umgang mit Urlaubsfotos nicht fundamental ändern.
Was kann ich tun?
Wer sich gegen die Versklavung seiner Bilder und Videos wehren möchte, kann sich an der Online Petition zur Rettung der Panoramafreiheit beteiligen, die betreffenden Abgeordneten persönlich kontaktieren oder Jean-Marie Cavada selbst fragen, wie er auf diese unglaubliche Schnappsidee gekommen ist. Ausführlichere Informationen findet ihr auch auf der Website der EU-Abgeordneten Julia Reda oder der Initiative Pro Panoramafreiheit -für das Recht auf freie Photographie.
Update vom 09.07. 2015
Das EU-Parlament lehnte heute in Straßburg eine Einschränkung der sogenannten Panoramafreiheit ab. Die Parlamentarier stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine dahingehende Erweiterung des Urheberrechts. Nach dem heutigen Abstimmungsergebnis sind für Deutschland und die meisten Staaten in der EU weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung. Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der EU-Kommission.
Quellen: Wikipedia, Julia Reda, FAZ
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